Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14920
VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933 (https://dejure.org/2015,14920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2015 - 21 ZB 15.933 (https://dejure.org/2015,14920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 21 ZB 15.933 (https://dejure.org/2015,14920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von ausbezahlten Fördermitteln nach dem Kulturlandschaftsprogramm KULAP-A

  • rewis.io

    Rückforderung von Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; keine ausreichenden Gründe für beabsichtigten Berufungszulassungsantrag; Widerruf und Rückforderung bei Agrarumweltmaßnahme (KULAP-A); Nichteinhaltung des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933
    Nationale Vorschriften müssen daher der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten Rechnung tragen, rechtswidrig gewährte Beihilfen der Europäischen Union in der Regel zurückzufordern (BVerwG, U.v. 24.7.2014 - 3 C 23/13 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933
    Rechtsgrundlage für den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12. November 2012 sind zwar die nationalen Vorschriften der Art. 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 und Art. 49a Abs. 1 BayVwVfG, weil maßgebliches Unionsrecht zwar die betreffende Rückzahlungspflicht des Beihilfeempfängers regelt, nicht jedoch eine Ermächtigung für einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid enthält (BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 - juris Rn. 12, vgl. auch Nr. 8.9 der gemeinsamen Richtlinien von StMELF und StMUG zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern in der hier maßgeblichen Fassung vom 18. November 2009).
  • OVG Sachsen, 24.01.2013 - 1 A 147/10

    Widerrufsbescheid, Widerrufsermessen, Auflage, Zuwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 21 ZB 15.933
    Ist nämlich der Bewilligungsbescheid bestandskräftig, kommt es auf dessen Rechtmäßigkeit oder die Rechtmäßigkeit einer mit ihm verbundenen Auflage grundsätzlich nicht an (vgl. SächsOVG, B.v. 24.1.2013 - 1 A 147/10 - juris).
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten sind gegeben, wenn die Rechtssache eine Qualität hat, bei der keine hinreichend sichere Erfolgsaussicht der Berufung prognostiziert werden kann (Bay.VGH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 21 ZB 15.933 Rn. 18; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 124 Rn. 27 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht